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   BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79   

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BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79 (https://dejure.org/1982,18203)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1982 - 4 AZR 938/79 (https://dejure.org/1982,18203)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1982 - 4 AZR 938/79 (https://dejure.org/1982,18203)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    IV b BAT Ballgruppe 1 ihren Grund im Behördenapparat, den Auswirkungen der Tätigkeit für die Lebensverhältnisse Dritter und sonstigen vergleichbaren Konsequenzen haben kann (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    IV a BAT Fallgruppe 1 eine weitere zweifache Heraushebung fordern, und zwar einmal durch die "besondere Schwierigkeit" der Tätigkeit und außerdem durch eine entsprechende "Bedeutung des Aufgabenkreises", wobei jeweils eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung gefordert wird (vgl. auch hierzu das zuletzt genannte Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -).

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    Ein Verstoß gegen diesen dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Rechtsgrundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. das Urteil des Senats vom 3"> März 1982 - 4 AZR 1099/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    Ebenfalls führt das Landesarbeitsgericht rechts fehlerfrei aus, daß behördliche Stellenpläne und Dienstpostenbewertungen für die Vergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes keine Bedeutung haben (vgl. das Urteil des Senats vom 9 September 1981 - 4 AZR 59/79 -, zum Abdruck in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    Im übrigen nimmt der Senat in diesem Zusammenhang Bedacht darauf, daß das Qualifizierungsmerkmal der Schwierigkeit der Tätigkeit in der Regel nur bei den einzelnen Arbeitsvorgängen und nur ausnahmsweise bei der Verbindung ungewöhnlicher, spezieller lind jeweils differenzierte Anforderungen stellender Einzelaufgaben auch im Hinblick auf § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT n.F. rechtliche Bedeutung erlangt (vgl. das Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    Da die Klageforderung vom 13. Juli 1970 an verfolgt wird, hat das Landesarbeitsgericht anhand der Rechtsprechung des Senats zu den §§ 22, 23 BAT a.F. eingehend überprüft, ob für den Anspruchszeitraum bis 31. Dezember 1974 eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit anzunehmen oder die überwiegend auszuübende Tätigkeit des Klägers bzw. für sich allein jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten zu beurteilen waren (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 -, AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    des Senats vom 25 November 1981 - 4 AZR 305/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    V b BAT Baugruppe 1 gegenüber den "gründlichen und vielseitigen Bachkenntnissen" der niedrigeren Vergütungsgruppen gründliche, umfassende Bachkenntnisse, d.h. eine Steigerung der Bachkenntnisse der Tiefe und Breite nach, fordern (vgl. das Urteil des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 -, AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT), wobei das Landesarbeitsgericht mit Recht auch die Bachkenntnisse des Klägers auf den Gebieten der Statistik, der Landwirt schaft, des Welthandels sowie im diesbezüglichen Recht (insbesondere EWG-Recht) zu seinen Gunsten mitberücksichtigt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 7- Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    Soweit die Revision weiter auf Be hördenorganisation, behördliche Übung, Geschäfts verteilungspläne, Aufgabenzusammenhänge aufgrund gesetzlicher oder anderer Rechtsnormen, einheitliche Übertragung von Aufgaben auf Verwaltungsangestellte und vergleichbare Umstände hinweist, ist zutreffend, daß damit im Einzelfalle eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit begründet werden kann (vgl. BAG 25, 371, 376 - AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    Die Revision verkennt jedoch, daß gleichwohl für die Tatsachengerichte kein entsprechender rechtlicher Zwang besteht, sondern daß diese innerhalb ihres in soweit bestehenden Beurteilungsspielraumes auch bei Vorliegen der von der Revision bezeichneten Umstände die überwiegend auszuübende Tätigkeit des betreffenden Angestellten anhand der tariflichen Tätigkeitsmerkmale überprüfen können (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    (tariflicher) Rechtsbegriffe nur Verstöße gegen ganz allgemein bekannte und anerkannte, jedermann geläufige Erfahrungssätze in Betracht kommen (vgl. BAG 25, 268, 275 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 1008/77

    Herstellung von Illustrationen - Veterinärmedizinisch anatomischer Inhalt -

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

  • BAG, 10.12.1969 - 4 AZR 87/69

    Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz - Tätigkeit eines Angestellten -

  • LAG Hessen, 19.04.1979 - 9/12/2 Sa 1110/74
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei

    Kann jedoch die Erfüllung einer tariflichen Anforderung erst bei Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT) , ist nach dem Willen der Tarifvertragsparteien hierzu erforderlichenfalls die gesamte Tätigkeit des Beschäftigten, also die Summe aller Arbeitsvorgänge, zu überprüfen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 39, ZTR 2012, 699; 16. Juni 1982 - 4 AZR 938/79 -; 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 62; 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 51 = EzA BAT §§ 22 - 23 VergGr. VIb Nr. 5) .
  • BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz

    Dies ist der Fall, wenn die Erfüllung einer tariflichen Anforderung erst bei Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden kann (vgl.   BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10  - Rn. 39 ; 16. Juni 1982 -  4 AZR 938/79  -; 28. April 1982 -  4 AZR 707/79  -; 25. November 1981 -  4 AZR 305/79  -) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

    Kann jedoch die Erfüllung einer tariflichen Anforderung erst bei Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden (§ 10 Abs. 2 Satz 3 TV-Ärzte Hessen) , ist nach dem Willen der Tarifvertragsparteien hierzu erforderlichenfalls die gesamte Tätigkeit des Beschäftigten, also die Summe aller seiner Arbeitsvorgänge, zu überprüfen (zum inhaltsgleichen § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT: BAG 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 51 = EzA BAT §§ 22 - 23 VergGr. VIb Nr. 5 sowie 16. Juni 1982 - 4 AZR 938/79 -) .
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 408/87

    Eingruppierung: Städtischer Sachbearbeiter für Wohnungsbauförderung

    Aus einer zusammenfassenden Betrachtung aller Arbeitsvorgänge kann nur ausnahmsweise bei der Verbindung ungewöhnlicher, spezieller und jeweils differenzierende Anforderungen stellender Einzelaufgaben auf die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit geschlossen werden (vgl. die unveröffentlichten BAG-Urteile vom 16. Juni 1982 - 4 AZR 938/79 - und vom 4. April 1984 - 4 AZR 95/82 -).
  • BAG, 04.04.1984 - 4 AZR 95/82

    Eingruppierung: Leiter einer Lohnrechnungsstelle bei der Bundeswehr

    Die Revision verkennt insoweit, daß das Qualifizierungsmerkmal der besonderen Schwierigkeit der Tätigkeit in der Regel nur bei den einzelnen Arbeitsvorgängen und nur ausnahmsweise bei der Verbindung ungewöhnlicher, spezieller und jeweils differenzierte Anforderungen stellender Einzelaufgaben rechtliche Bedeutung i.S. von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT erlangt (BAG Urteil vom 16. Juni 1982 - 4 AZR 938/79 -, nicht veröffentlicht, unter Bezugnahme auf das BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 86/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZR 631/88

    Eingruppierung: Wasserbauingenieur - Begriff der "Spezialtätigkeit"

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Qualifizierungsmerkmal der Schwierigkeit der Tätigkeit in der Regel nur bei den einzelnen Arbeitsvorgängen und nur ausnahmsweise bei der Verbindung ungewöhnlicher, spezieller und jeweils differenzierte Anforderungen stellender Einzelaufgaben auch im Hinblick auf § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT rechtlich Bedeutung erlangen (BAG Urteil vom 16. Juni 1982 - 4 AZR 938/79 - nicht veröffentlicht, unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. April 1984 - 4 AZR 95/82 - und vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 408/87 - nicht veröffentlicht).
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